Qualitätssicherung

1. Mitgliederkategorien

Zugelassen als Mitglieder des Fachverbands LI® Schweiz sind Psycholog*innen, Ärzt*innen sowie Fachperso- nen mit äquivalenter Ausbildung, welche über eine abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Psychothera- pie-Ausbildung verfügen und mind. Level 1 der LI®-Fortbildung besucht haben.

 

Es gibt fünf Kategorien von Mitgliedern:

LI®-Therapeut*in Basic: Hat mindestens Level 1 absolviert und untersteht keiner Qualitätskontrolle durch den Fachverband. Ausschliesslich therapeutische Tätigkeit.

LI®-Therapeut*in Advanced: Hat Level 4 (bzw. nach altem Ausbildungslehrgang Level 3 plus Update für Level 4 nachgeholt) und 20 Std. Selbsterfahrung / Supervision absolviert (eine 3-4 stündige Gruppensupervision gilt als eine Supervision). Erfüllt weiterhin die Qualitätskontrolle des Fachverbandes (20 Std./3 Jahre). Ausschliesslich therapeutische Tätigkeit.

Zertifizierte LI®-Therapeut*in: Von LI® International zertifiziert. Erfüllt auch nach der Zertifizierung die Qualitätskontrollen von LI® International. Therapeutische Tätigkeit sowie Selbsterfahrungssitzungen für LI®-Therapeut*innen, die eine Zertifizierung anstreben.

LI®-Supervisor*in: Von LI® International zertifiziert. Die Qualitätskontrolle wird von LI® International festgelegt. Therapeutische Tätigkeit, Selbsterfahrungssitzungen für LI®-Therapeut*innen, die eine Zer- tifizierung anstreben sowie Supervision.

LI®-Ausbildner*in: Von LI® International ernannt. Die Qualitätskontrolle wird von LI® International fest- gelegt. Zusätzlich zu obigen Funktionen auch selbständige Vermittlung von Ausbildungseinheiten (Le- vel 1 – 3) und Fortbildungstagen.

 

Die Kategorisierung zeigt den Ausbildungsgrad in LI® auf und nicht die therapeutische Qualifikation.

Das Therapeut*innen-Verzeichnis des Fachverbands LI® Schweiz (www.lifespanintegration.ch) differenziert den Fortbildungs-Level (1,2 oder 3) sowie die Mitgliederkategorie.

 

2. Qualitätskontrolle

Grundsätzlich sollen alle Mitglieder des Fachverbands LI® Schweiz die Qualität ihres beruflichen Handelns durch kontinuierliche Fortbildung, Supervision und Selbsterfahrung sichern.

Mitglieder ab Stufe Advanced sind zu Supervision und andern Formen der Weiterbildung verpflichtet. Der Fachverband überprüft dies alle drei Jahre. Die vom Fachverband verlangten Vorgaben und deren Überprüfung garantieren einen hohen Qualitätsstandard der angewandten LI®-Therapie und bezwecken die Kompe- tenzentwicklung auf drei Stufen:

  • Aneignen des Grundlagenwissens in Kursen Level 1, 2 und 3 inkl. Selbsterfahrungs-Sitzungen
  • Umsetzen des Grundlagenwissens in der Praxis sowie Reflexion der therapeutischen Arbeit in Einzel-und Gruppensupervision
  • Erhalten und Erweitern der Fach- und Methodenkompetenz durch kontinuierliche Fortbildung, Super- vision, Selbsterfahrung und Austausch in Diskussions-Foren.

3. Dokumentation und Überprüfung des Fortbildungsnachweises

a) LI®-Therapeut*innen Advanced:

Diese Fachverbandsmitglieder dokumentieren jährlich ihre geleisteten Fortbildungs-Stunden mit dem Formular „Fortbildungs-Nachweis“ und reichen dieses bis Mitte Januar des Folgejahres dem Vorstand ein. Pro drei Jahre wird ein Nachweis von 20 Std. verlangt. Die Überprüfung erfolgt durch den Vorstand des Fachverbands LI® Schweiz.

Folgende Nachweise werden anerkannt:

  • Besuch/Assistenz von LI®-Fortbildungen, LI®-Referate halten, LI®-Artikel verfassen, Mitarbeit in LI®-Forschungsprojekten
  • LI®-Supervision (Einzel / Gruppe)
  • LI®-Selbsterfahrung
  • Mitgliederversammlung Fachverband LI® Schweiz, Übersetzungsarbeit für Fachverband, LI®-Intervisionsgruppe, Mitarbeit im Vorstand oder in einer Fachgruppe

Von Punkt 4 werden höchstens 5 Std. pro drei Jahre angerechnet.

 

b) Zertifizierte LI®-Therapeut*innen, LI®-Supervisor*innen und LI®-Ausbildner*innen:

Diese Mitglieder unterstehen den geltenden Bedingungen von LI® International. Sie bestätigen bis Mitte Januar des Folgejahres, dass ihr Status laut LI® International weiterhin gilt (z.B. durch einsenden eines Screenshots ihres Profils auf www.lifespanintegration.com)

 

4. Nichteinhaltung der Fortbildungsanforderungen

a) LI®-Therapeut*innen Advanced, die ihre Fortbildungspflicht nicht erfüllen und nicht innert sechs Monaten nachholen, verlieren die Bezeichnung Advanced, bis sie die Kriterien wieder erfüllen. Sie blei- ben aber als LI®-Therapeut*in Basic auf der Therapeut*innen-Liste.

b) Zertifizierte LI®-Therapeut*innen, LI®-Supervisor*innen und LI®-Ausbildner*innen, welche die Bedingungen von LI® International nicht mehr erfüllen, sind verpflichtet, dies dem Vorstand des Fachver- bands LI® Schweiz zu melden.